ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung

⚖️ Gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber!

ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert dieArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §3. Sie ist verbindlichfür alle Arbeitgeber und definiert Mindestanforderungen an Beleuchtung, Tageslicht und Sicherheitsbeleuchtung.

⚠️ Verstöße können mit Bußgeld bis 25.000€ geahndet werden! Bei Unfällen: Straf- und zivilrechtliche Haftung.

Anforderungen nach ASR A3.4

BereichAnforderungPflichtKonkretPrüfungHinweis
TageslichtAusreichende Tageslichtversorgung anstrebenSoll-Vorschrift (wenn möglich)Fenster mind. 1/10 der Grundfläche (Richtwert)GefährdungsbeurteilungTageslicht ist gesundheitsfördernd, aber nicht immer möglich
Sichtverbindung nach außenFenster oder Oberlichter für SichtverbindungSoll-VorschriftBlick ins Freie ermöglichen (Orientierung)Bei Neubauten einplanenWichtig für Wohlbefinden und Orientierung
Künstliche BeleuchtungAusreichende künstliche BeleuchtungMuss-Vorschrift (§3 ArbStättV)Nach DIN EN 12464-1 (Lux-Werte)Messung mit LuxmeterGesetzliche Pflicht! Bei Verstoß: Bußgeld
SicherheitsbeleuchtungNotbeleuchtung bei StromausfallMuss-VorschriftNach DIN EN 1838 (1 lx, 60 Min.)Jährliche FunktionsprüfungPflicht für Fluchtwege, große Räume
BlendungBlendung vermeidenMuss-VorschriftUGR-Grenzwerte nach EN 12464-1Berechnung oder MessungUGR < 19 für Büros
WartungBeleuchtung instand haltenMuss-VorschriftDefekte Leuchtmittel austauschenRegelmäßige SichtprüfungWartungsfaktor bei Planung berücksichtigen

💡 Wichtig: ASR A3.4 verweist auf DIN EN 12464-1 für konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte. Wer EN 12464-1 einhält, erfüllt automatisch ASR A3.4!

Tageslicht-Anforderungen

KriteriumRichtwertBeispielHinweis
Fensterfläche≥ 1/10 der GrundflächeRaum 20 m² → mind. 2 m² FensterRichtwert, keine Pflicht
Tageslichtquotient≥ 2% (Arbeitsbereich)Bei 10.000 lx außen → 200 lx innenNur bei Neubauten relevant
SichtverbindungFenster oder Oberlicht vorhandenBlick ins Freie möglichWichtig für Orientierung
SonnenschutzBei direkter SonneneinstrahlungJalousien, Rollos, MarkisenBlendung und Hitze vermeiden

☀️ Tageslicht: Soll-Vorschrift, keine Pflicht

ASR A3.4 fordert "ausreichende Tageslichtversorgung anstreben" – das ist eineSoll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Bedeutet:

✓ Wenn möglich:
  • Arbeitsräume mit Fenstern planen
  • Fensterfläche ≥ 1/10 der Grundfläche
  • Sichtverbindung nach außen
  • Tageslichtquotient ≥ 2%
⚪ Ausnahmen erlaubt:
  • Keller, Tiefgaragen (technisch unmöglich)
  • Produktionshallen (Prozess erfordert Dunkelheit)
  • Serverräume (Klimatisierung wichtiger)
  • Bestandsbauten (Umbau unverhältnismäßig)

💡 Fazit: Tageslicht ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Künstliche Beleuchtung muss aber immer ausreichend sein!

Sicherheitsbeleuchtung – Wann Pflicht?

SituationPflicht?GrundNormBeispiel
Fluchtwege ohne TageslichtJa (immer)Evakuierung bei StromausfallASR A2.3, EN 1838Innenliegende Flure, Treppenhäuser
Räume > 2.000 m²Ja (Antipanik)Panik bei plötzlicher DunkelheitASR A2.3, EN 1838Produktionshallen, Lagerhallen
Arbeitsplätze mit besonderer GefährdungJaSichere Beendigung gefährlicher ProzesseASR A2.3, EN 1838Chemielabor, OP-Saal, Hochregallager
VersammlungsstättenJaViele Personen, Evakuierung komplexVersammlungsstättenverordnungKino, Theater, Konzerthalle
Kleine Büros mit TageslichtNein (oft)Tageslicht reicht für EvakuierungGefährdungsbeurteilungEinzelbüro mit Fenster, direkter Ausgang

Pflichten des Arbeitgebers

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen

Inhalt:
Beleuchtung bewerten (Lux, Blendung, Tageslicht)
Frequenz:
Bei Einrichtung, Änderung, Beschwerden
Verantwortlich:
Arbeitgeber (kann delegieren)
Dokumentation:
Schriftlich (mind. bis nächste Prüfung)
Sanktion:
Bußgeld bis 25.000€ (Ordnungswidrigkeit)

2. Ausreichende Beleuchtung bereitstellen

Inhalt:
Lux-Werte nach EN 12464-1 einhalten
Frequenz:
Dauerhaft
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Messprotokolle aufbewahren
Sanktion:
Bußgeld, Betriebsuntersagung möglich

3. Sicherheitsbeleuchtung installieren

Inhalt:
Notbeleuchtung nach EN 1838 (wo erforderlich)
Frequenz:
Dauerhaft, jährliche Prüfung
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Prüfprotokoll (mind. 2 Jahre)
Sanktion:
Bußgeld bis 5.000€, Haftung bei Unfällen

4. Wartung und Instandhaltung

Inhalt:
Defekte Leuchtmittel austauschen, Reinigung
Frequenz:
Regelmäßig (je nach Verschmutzung)
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Wartungsplan empfohlen
Sanktion:
Bußgeld bei grober Vernachlässigung

5. Unterweisung der Beschäftigten

Inhalt:
Bedienung Beleuchtung, Notbeleuchtung
Frequenz:
Bei Einstellung, jährlich
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Unterschrift Beschäftigte
Sanktion:
Bußgeld bei fehlender Unterweisung

Besondere Arbeitsplätze

ArbeitsplatzBesonderheitAnforderungNormMaßnahme
BildschirmarbeitsplatzReflexblendung vermeidenUGR < 19, keine Spiegelungen auf MonitorASR A3.4 Anhang 1Leuchten parallel zu Blickrichtung, matte Bildschirme
Ständige Arbeitsplätze in FensternäheTageslichtblendungSonnenschutz erforderlichASR A3.4Jalousien, Rollos, Blendschutzfolien
Arbeitsplätze mit PräzisionsaufgabenHohe BeleuchtungsstärkeBis 1.500 lx (sehr feine Arbeiten)EN 12464-1Zusatzbeleuchtung (Arbeitsplatzleuchten)
Arbeitsplätze im FreienTageslicht variabelKünstliche Beleuchtung bei DunkelheitASR A3.4Baustrahler, Mastleuchten (mind. 20 lx)
Verkehrswege (Flure, Treppen)Stolpergefahr100-150 lx, gleichmäßigEN 12464-1Durchgehende Beleuchtung, keine dunklen Ecken

Prüfung und Messung

Was?Wie?Wo?Wann?Wer?Dokumentation
Beleuchtungsstärke (Lux)Luxmeter (Klasse B oder besser)Arbeitsbereich (0,85m Höhe)Bei Inbetriebnahme, nach Umbau, bei BeschwerdenFachkraft für Arbeitssicherheit, SachverständigerMessprotokoll mit Datum, Messwerten, Raum
Blendung (UGR)Berechnung (Software) oder Leuchtdichte-KameraArbeitsplatz (4 Blickrichtungen)Bei Planung, bei BeschwerdenLichtplaner, SachverständigerUGR-Tabelle oder Messprotokoll
SicherheitsbeleuchtungFunktionstest (Netzspannung trennen)Alle NotleuchtenJährlich (Volllast 60 Min.)ElektrofachkraftPrüfprotokoll (Pflicht, 2 Jahre aufbewahren)
TageslichtSichtprüfung, ggf. TageslichtquotientArbeitsräumeBei GefährdungsbeurteilungArbeitgeber, FachkraftIn Gefährdungsbeurteilung

Häufige Fragen

Gilt ASR A3.4 auch für Homeoffice?

Jein – eingeschränkt. ASR A3.4 gilt für Arbeitsstättenim Sinne der ArbStättV. Homeoffice ist keine Arbeitsstätte (außer bei Telearbeitsplatz nach §2 Abs. 7 ArbStättV).
Aber: Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht (§618 BGB) und muss auch im Homeoffice für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Praxis: Arbeitgeber sollte Homeoffice-Arbeitsplätze begehen(mit Zustimmung) und auf ausreichende Beleuchtung hinweisen. ASR A3.4 ist Orientierung, aber nicht verpflichtend.

Was passiert bei Verstoß gegen ASR A3.4?

Rechtliche Folgen:
Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 25.000€ (§9 ArbStättV)
Betriebsuntersagung: Gewerbeaufsicht kann Betrieb untersagen
Haftung: Bei Unfällen haftet Arbeitgeber (zivil- und strafrechtlich)
Versicherung: Berufsgenossenschaft kann Leistung kürzen
Imageschaden: Negative Publicity, Mitarbeiter-Unzufriedenheit
Praxis: Gewerbeaufsicht prüft bei Beschwerden oder Unfällen. Präventiv: Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren!

Muss ich als Arbeitgeber die Beleuchtung messen lassen?

Nicht zwingend, aber empfohlen! ASR A3.4 fordert Gefährdungsbeurteilung, nicht explizit Messung. Aber:
Wann Messung sinnvoll:
• Bei Neueinrichtung (Abnahme)
• Bei Beschwerden über Beleuchtung
• Nach Umbau (Änderung der Beleuchtung)
• Bei Unfällen (Nachweis ausreichende Beleuchtung)
Alternative: Sichtprüfung + Herstellerangaben (Lux-Werte aus Planung). Bei Zweifel: Messung durch Sachverständigen (~300-500€).

Gilt ASR A3.4 auch für Kleinbetriebe?

Ja, ohne Ausnahme! ASR A3.4 gilt für alle Arbeitsstätten, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Kleinbetriebe (1 Mitarbeiter) müssen:
• Ausreichende Beleuchtung bereitstellen (EN 12464-1)
• Gefährdungsbeurteilung durchführen
• Sicherheitsbeleuchtung installieren (wo erforderlich)
Erleichterung: Kleinbetriebe können vereinfachte Gefährdungsbeurteilungnutzen (z.B. DGUV-Vorlagen). Aber: Grundanforderungen bleiben!
Tipp: Berufsgenossenschaft bietet kostenlose Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?

Zwei verschiedene Regelwerke:
ASR A3.4: Rechtsvorschrift (Arbeitsstättenregel). Verpflichtend für Arbeitgeber nach ArbStättV. Allgemeine Anforderungen.
DIN EN 12464-1: Technische Norm. Freiwillig, aber "Stand der Technik". Konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte.
Zusammenhang: ASR A3.4 verweist auf EN 12464-1 für technische Details. Wer EN 12464-1 einhält, erfüllt ASR A3.4!
Praxis: Arbeitgeber muss ASR A3.4 einhalten → verwendet dafür EN 12464-1 Werte.

Normen & Vorschriften

📋 Rechtliche Grundlagen

ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)

Gesetzliche Grundlage. §3 fordert "ausreichende künstliche Beleuchtung". Verpflichtend für alle Arbeitgeber. Verstöße: Ordnungswidrigkeit (bis 25.000€).

ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten)

Konkretisiert ArbStättV §3. Definiert Anforderungen an Beleuchtung, Tageslicht, Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 12464-1 für technische Details.

DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten)

Technische Norm mit konkreten Lux-Werten, UGR-Grenzwerten. Freiwillig, aber "Stand der Technik". ASR A3.4 verweist darauf.

ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)

Ergänzung zu ASR A3.4 für Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen (1 lx, 60 Min.).

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

Übergeordnetes Gesetz. §3 fordert Gefährdungsbeurteilung. §4 fordert "Stand der Technik" (= EN 12464-1). Grundlage für alle Arbeitsstättenregeln.

Weiterführende Informationen