ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung
⚖️ Gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber!
ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert dieArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §3. Sie ist verbindlichfür alle Arbeitgeber und definiert Mindestanforderungen an Beleuchtung, Tageslicht und Sicherheitsbeleuchtung.
⚠️ Verstöße können mit Bußgeld bis 25.000€ geahndet werden! Bei Unfällen: Straf- und zivilrechtliche Haftung.
Anforderungen nach ASR A3.4
| Bereich | Anforderung | Pflicht | Konkret | Prüfung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Tageslicht | Ausreichende Tageslichtversorgung anstreben | Soll-Vorschrift (wenn möglich) | Fenster mind. 1/10 der Grundfläche (Richtwert) | Gefährdungsbeurteilung | Tageslicht ist gesundheitsfördernd, aber nicht immer möglich |
| Sichtverbindung nach außen | Fenster oder Oberlichter für Sichtverbindung | Soll-Vorschrift | Blick ins Freie ermöglichen (Orientierung) | Bei Neubauten einplanen | Wichtig für Wohlbefinden und Orientierung |
| Künstliche Beleuchtung | Ausreichende künstliche Beleuchtung | Muss-Vorschrift (§3 ArbStättV) | Nach DIN EN 12464-1 (Lux-Werte) | Messung mit Luxmeter | Gesetzliche Pflicht! Bei Verstoß: Bußgeld |
| Sicherheitsbeleuchtung | Notbeleuchtung bei Stromausfall | Muss-Vorschrift | Nach DIN EN 1838 (1 lx, 60 Min.) | Jährliche Funktionsprüfung | Pflicht für Fluchtwege, große Räume |
| Blendung | Blendung vermeiden | Muss-Vorschrift | UGR-Grenzwerte nach EN 12464-1 | Berechnung oder Messung | UGR < 19 für Büros |
| Wartung | Beleuchtung instand halten | Muss-Vorschrift | Defekte Leuchtmittel austauschen | Regelmäßige Sichtprüfung | Wartungsfaktor bei Planung berücksichtigen |
💡 Wichtig: ASR A3.4 verweist auf DIN EN 12464-1 für konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte. Wer EN 12464-1 einhält, erfüllt automatisch ASR A3.4!
Tageslicht-Anforderungen
| Kriterium | Richtwert | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Fensterfläche | ≥ 1/10 der Grundfläche | Raum 20 m² → mind. 2 m² Fenster | Richtwert, keine Pflicht |
| Tageslichtquotient | ≥ 2% (Arbeitsbereich) | Bei 10.000 lx außen → 200 lx innen | Nur bei Neubauten relevant |
| Sichtverbindung | Fenster oder Oberlicht vorhanden | Blick ins Freie möglich | Wichtig für Orientierung |
| Sonnenschutz | Bei direkter Sonneneinstrahlung | Jalousien, Rollos, Markisen | Blendung und Hitze vermeiden |
☀️ Tageslicht: Soll-Vorschrift, keine Pflicht
ASR A3.4 fordert "ausreichende Tageslichtversorgung anstreben" – das ist eineSoll-Vorschrift, keine Muss-Vorschrift. Bedeutet:
- Arbeitsräume mit Fenstern planen
- Fensterfläche ≥ 1/10 der Grundfläche
- Sichtverbindung nach außen
- Tageslichtquotient ≥ 2%
- Keller, Tiefgaragen (technisch unmöglich)
- Produktionshallen (Prozess erfordert Dunkelheit)
- Serverräume (Klimatisierung wichtiger)
- Bestandsbauten (Umbau unverhältnismäßig)
💡 Fazit: Tageslicht ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Künstliche Beleuchtung muss aber immer ausreichend sein!
Sicherheitsbeleuchtung – Wann Pflicht?
| Situation | Pflicht? | Grund | Norm | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Fluchtwege ohne Tageslicht | Ja (immer) | Evakuierung bei Stromausfall | ASR A2.3, EN 1838 | Innenliegende Flure, Treppenhäuser |
| Räume > 2.000 m² | Ja (Antipanik) | Panik bei plötzlicher Dunkelheit | ASR A2.3, EN 1838 | Produktionshallen, Lagerhallen |
| Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | Ja | Sichere Beendigung gefährlicher Prozesse | ASR A2.3, EN 1838 | Chemielabor, OP-Saal, Hochregallager |
| Versammlungsstätten | Ja | Viele Personen, Evakuierung komplex | Versammlungsstättenverordnung | Kino, Theater, Konzerthalle |
| Kleine Büros mit Tageslicht | Nein (oft) | Tageslicht reicht für Evakuierung | Gefährdungsbeurteilung | Einzelbüro mit Fenster, direkter Ausgang |
Pflichten des Arbeitgebers
1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
2. Ausreichende Beleuchtung bereitstellen
3. Sicherheitsbeleuchtung installieren
4. Wartung und Instandhaltung
5. Unterweisung der Beschäftigten
Besondere Arbeitsplätze
| Arbeitsplatz | Besonderheit | Anforderung | Norm | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| Bildschirmarbeitsplatz | Reflexblendung vermeiden | UGR < 19, keine Spiegelungen auf Monitor | ASR A3.4 Anhang 1 | Leuchten parallel zu Blickrichtung, matte Bildschirme |
| Ständige Arbeitsplätze in Fensternähe | Tageslichtblendung | Sonnenschutz erforderlich | ASR A3.4 | Jalousien, Rollos, Blendschutzfolien |
| Arbeitsplätze mit Präzisionsaufgaben | Hohe Beleuchtungsstärke | Bis 1.500 lx (sehr feine Arbeiten) | EN 12464-1 | Zusatzbeleuchtung (Arbeitsplatzleuchten) |
| Arbeitsplätze im Freien | Tageslicht variabel | Künstliche Beleuchtung bei Dunkelheit | ASR A3.4 | Baustrahler, Mastleuchten (mind. 20 lx) |
| Verkehrswege (Flure, Treppen) | Stolpergefahr | 100-150 lx, gleichmäßig | EN 12464-1 | Durchgehende Beleuchtung, keine dunklen Ecken |
Prüfung und Messung
| Was? | Wie? | Wo? | Wann? | Wer? | Dokumentation |
|---|---|---|---|---|---|
| Beleuchtungsstärke (Lux) | Luxmeter (Klasse B oder besser) | Arbeitsbereich (0,85m Höhe) | Bei Inbetriebnahme, nach Umbau, bei Beschwerden | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sachverständiger | Messprotokoll mit Datum, Messwerten, Raum |
| Blendung (UGR) | Berechnung (Software) oder Leuchtdichte-Kamera | Arbeitsplatz (4 Blickrichtungen) | Bei Planung, bei Beschwerden | Lichtplaner, Sachverständiger | UGR-Tabelle oder Messprotokoll |
| Sicherheitsbeleuchtung | Funktionstest (Netzspannung trennen) | Alle Notleuchten | Jährlich (Volllast 60 Min.) | Elektrofachkraft | Prüfprotokoll (Pflicht, 2 Jahre aufbewahren) |
| Tageslicht | Sichtprüfung, ggf. Tageslichtquotient | Arbeitsräume | Bei Gefährdungsbeurteilung | Arbeitgeber, Fachkraft | In Gefährdungsbeurteilung |
Häufige Fragen
Gilt ASR A3.4 auch für Homeoffice?
Jein – eingeschränkt. ASR A3.4 gilt für Arbeitsstättenim Sinne der ArbStättV. Homeoffice ist keine Arbeitsstätte (außer bei Telearbeitsplatz nach §2 Abs. 7 ArbStättV).
Aber: Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht (§618 BGB) und muss auch im Homeoffice für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Praxis: Arbeitgeber sollte Homeoffice-Arbeitsplätze begehen(mit Zustimmung) und auf ausreichende Beleuchtung hinweisen. ASR A3.4 ist Orientierung, aber nicht verpflichtend.
Was passiert bei Verstoß gegen ASR A3.4?
Rechtliche Folgen:
• Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 25.000€ (§9 ArbStättV)
• Betriebsuntersagung: Gewerbeaufsicht kann Betrieb untersagen
• Haftung: Bei Unfällen haftet Arbeitgeber (zivil- und strafrechtlich)
• Versicherung: Berufsgenossenschaft kann Leistung kürzen
• Imageschaden: Negative Publicity, Mitarbeiter-Unzufriedenheit
Praxis: Gewerbeaufsicht prüft bei Beschwerden oder Unfällen. Präventiv: Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren!
Muss ich als Arbeitgeber die Beleuchtung messen lassen?
Nicht zwingend, aber empfohlen! ASR A3.4 fordert Gefährdungsbeurteilung, nicht explizit Messung. Aber:
Wann Messung sinnvoll:
• Bei Neueinrichtung (Abnahme)
• Bei Beschwerden über Beleuchtung
• Nach Umbau (Änderung der Beleuchtung)
• Bei Unfällen (Nachweis ausreichende Beleuchtung)
Alternative: Sichtprüfung + Herstellerangaben (Lux-Werte aus Planung). Bei Zweifel: Messung durch Sachverständigen (~300-500€).
Gilt ASR A3.4 auch für Kleinbetriebe?
Ja, ohne Ausnahme! ASR A3.4 gilt für alle Arbeitsstätten, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Kleinbetriebe (1 Mitarbeiter) müssen:
• Ausreichende Beleuchtung bereitstellen (EN 12464-1)
• Gefährdungsbeurteilung durchführen
• Sicherheitsbeleuchtung installieren (wo erforderlich)
Erleichterung: Kleinbetriebe können vereinfachte Gefährdungsbeurteilungnutzen (z.B. DGUV-Vorlagen). Aber: Grundanforderungen bleiben!
Tipp: Berufsgenossenschaft bietet kostenlose Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?
Zwei verschiedene Regelwerke:
• ASR A3.4: Rechtsvorschrift (Arbeitsstättenregel). Verpflichtend für Arbeitgeber nach ArbStättV. Allgemeine Anforderungen.
• DIN EN 12464-1: Technische Norm. Freiwillig, aber "Stand der Technik". Konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte.
Zusammenhang: ASR A3.4 verweist auf EN 12464-1 für technische Details. Wer EN 12464-1 einhält, erfüllt ASR A3.4!
Praxis: Arbeitgeber muss ASR A3.4 einhalten → verwendet dafür EN 12464-1 Werte.
Normen & Vorschriften
📋 Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage. §3 fordert "ausreichende künstliche Beleuchtung". Verpflichtend für alle Arbeitgeber. Verstöße: Ordnungswidrigkeit (bis 25.000€).
Konkretisiert ArbStättV §3. Definiert Anforderungen an Beleuchtung, Tageslicht, Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 12464-1 für technische Details.
Technische Norm mit konkreten Lux-Werten, UGR-Grenzwerten. Freiwillig, aber "Stand der Technik". ASR A3.4 verweist darauf.
Ergänzung zu ASR A3.4 für Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen (1 lx, 60 Min.).
Übergeordnetes Gesetz. §3 fordert Gefährdungsbeurteilung. §4 fordert "Stand der Technik" (= EN 12464-1). Grundlage für alle Arbeitsstättenregeln.