DIN EN 1838 – Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
🚨 Notbeleuchtung rettet Leben!
DIN EN 1838 definiert Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung bei Stromausfall. Ziel: Sichere Evakuierung von Personen, auch bei völliger Dunkelheit. Pflicht in Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten.
Arten der Notbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Antipanikbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Ersatzbeleuchtung
Fluchtwegbeleuchtung – Detaillierte Anforderungen
| Parameter | Mindestwert | Messhöhe | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|
| Horizontale Beleuchtungsstärke (Boden) | ≥ 1 lx | Bodenfläche (0 cm) | Entlang der Mittelachse des Fluchtwegs |
| Minimale Beleuchtungsstärke (Mittelachse) | ≥ 0,5 lx | Bodenfläche (0 cm) | Gilt für den gesamten Fluchtweg |
| Gleichmäßigkeit (Verhältnis max/min) | ≤ 40:1 | - | Keine zu großen Helligkeitsunterschiede |
| Farbwiedergabe (CRI) | ≥ Ra 40 | - | Farben müssen erkennbar sein (Rettungszeichen) |
| Einschaltzeit | ≤ 5 Sekunden (50% Helligkeit) | - | Volle Helligkeit nach 60 Sekunden |
| Betriebsdauer | ≥ 1 Stunde (60 Minuten) | - | Bei Ausfall der Stromversorgung |
| Breite des beleuchteten Bereichs | Mind. so breit wie Fluchtweg | - | Bei Fluchtwegen >2m: mind. 2m breit |
💡 1 Lux = Wie hell ist das?
Vergleich:
- 1 lx: Vollmondnacht (klarer Himmel)
- 0,5 lx: Gerade noch ausreichend zum Gehen
- 10 lx: Schwaches Kerzenlicht (1m Abstand)
- 500 lx: Normale Bürobeleuchtung
Warum so wenig?
• Augen sind an Dunkelheit adaptiert (nach Stromausfall)
• Nur zum Gehen nötig, nicht zum Lesen
• Gleichmäßig verteilt (keine dunklen Ecken)
• Zuverlässig wichtiger als hell
Antipanikbeleuchtung – Anforderungen
| Raumtyp | Mindest- Beleuchtung | Gleichmäßigkeit | Messhöhe | Beispiel | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|---|
| Großraum (>60 m²) | 0,5 lx (Bodenfläche) | ≤ 40:1 | Bodenfläche | Veranstaltungssaal, Kino, Einkaufszentrum | Gilt für Räume mit >50 Personen |
| Fluchtweg-Zugang | 1 lx (Bodenfläche) | ≤ 40:1 | Bodenfläche | Türen zu Notausgängen | Übergang vom Raum zum Fluchtweg |
| Notausgangstür | 5 lx (Türbereich) | - | An der Tür | Notausgangstür selbst | Damit Tür erkennbar ist |
Rettungszeichen – Anforderungen
| Typ | Leuchtdichte | Verhältnis weiß:grün | Min. Größe | Sichtweite | Energie | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Intern beleuchtete Rettungszeichen | ≥ 2 cd/m² (weiße Fläche) | ≥ 10:1 (weiß:grün) | Mind. A4 (210×297 mm) | Bis 50m (bei optimalen Bedingungen) | Eigene Batterie oder Zentralbatterie | Standard in Deutschland |
| Extern beleuchtete Rettungszeichen | ≥ 2 cd/m² (weiße Fläche) | ≥ 5:1 (weiß:grün) | Mind. A4 (210×297 mm) | Geringer als intern beleuchtet | Externe Notbeleuchtung | Selten, da weniger zuverlässig |
| Nachleuchtende Rettungszeichen | ≥ 25 mcd/m² (nach 10 Min.) | - | Mind. A4 (210×297 mm) | Nur bei guter Aufladung | Keine (phosphoreszierend) | Nicht EN 1838 konform! Nur Ergänzung |
⚠️ Nachleuchtende Zeichen: Nicht ausreichend!
Nachleuchtende (phosphoreszierende) Rettungszeichen leuchten nach, wenn sie vorher mit Licht "aufgeladen" wurden. Sie sind NICHT nach EN 1838 zugelassen als alleinige Sicherheitsbeleuchtung!
- Abhängig von Vorbeleuchtung (bei dauernder Dunkelheit: keine Aufladung)
- Leuchtkraft nimmt schnell ab (nach 10 Min. nur noch 25 mcd/m²)
- Bei Stromausfall + Dunkelheit: schnell unsichtbar
- Nicht zuverlässig genug für Notfälle
- Zusätzliche Kennzeichnung (ergänzend zu beleuchteten Zeichen)
- Bodenmarkierungen (zusätzlich zu Notbeleuchtung)
- Handläufe, Türgriffe (taktile Orientierung)
💡 Fazit: Nachleuchtend OK als Ergänzung, NICHT als Ersatz für Notbeleuchtung!
Betriebsdauer nach Gebäudetyp
| Gebäudetyp | Mindest- Betriebsdauer | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Arbeitsstätten (normal) | 60 Minuten | ASR A2.3, EN 1838 | Standard für Büros, Werkstätten |
| Versammlungsstätten | 60 Minuten | EN 1838, Versammlungsstättenverordnung | Kino, Theater, Konzerthallen |
| Beherbergungsstätten (Hotels) | 60 Minuten | Beherbergungsstättenverordnung | Hotels, Pensionen, Jugendherbergen |
| Hochhäuser (>22m) | 180 Minuten (3 Stunden) | Musterbauordnung § 51 | Längere Evakuierung erforderlich |
| Krankenhäuser | 180 Minuten (3 Stunden) | Krankenhausbauverordnung | Patienten können nicht schnell evakuiert werden |
| Verkaufsstätten (>2000 m²) | 60-180 Minuten | Verkaufsstättenverordnung | Abhängig von Größe und Personenzahl |
⚠️ Wichtig: Die Betriebsdauer muss ohne Nachladung erreicht werden. Akkus müssen also für 60-180 Minuten Dauerbetrieb ausgelegt sein. Regelmäßige Prüfung Pflicht!
Prüfung & Wartung
| Intervall | Prüfung | Methode | Verantwortlich | Dokumentation |
|---|---|---|---|---|
| Täglich | Sichtprüfung (Kontrollleuchte) | Grüne LED leuchtet = OK | Hauswart, Hausmeister | Nicht erforderlich |
| Monatlich | Funktionsprüfung (kurz) | Prüftaste drücken, Notbeleuchtung schaltet ein | Hauswart, Hausmeister | Empfohlen (Prüfbuch) |
| Jährlich | Funktionstest (Volllast) | Netzspannung trennen, 60 Min. Betrieb testen | Elektrofachkraft | Pflicht (Prüfprotokoll) |
| Alle 4 Jahre | Akkutausch (präventiv) | Batterie/Akku ersetzen | Elektrofachkraft | Pflicht |
| Bei Verdacht | Lux-Messung (Beleuchtungsstärke) | Luxmeter, Messung auf Bodenfläche | Sachverständiger | Pflicht bei Mängeln |
🔧 Prüfpflichten für Betreiber
Gesetzliche Pflichten (ASR A2.3):
- Funktionsprüfung: Mindestens 1× jährlich (besser monatlich)
- Volllasttest: 1× jährlich (60 Minuten Betrieb ohne Netzspannung)
- Dokumentation: Prüfprotokoll aufbewahren (mind. 2 Jahre)
- Mängel: Sofort beheben (Betrieb untersagen bei Gefahr)
- Akkutausch: Präventiv alle 4 Jahre oder bei Defekt
⚠️ Bei Verstößen: Bußgeld bis 5.000€ (Ordnungswidrigkeit) oder Haftung bei Unfällen!
Häufige Fragen
Brauche ich Notbeleuchtung in meinem Büro?
Ja, wenn es eine Arbeitsstätte ist! Nach ASR A2.3(Arbeitsstättenregel) ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht für:
• Alle Arbeitsstätten ohne ausreichendes Tageslicht
• Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser)
• Räume > 2.000 m² (Antipanik)
• Gefährdete Arbeitsplätze (z.B. Labor, Produktion)
Ausnahmen: Kleine Büros mit Fenstern + direktem Ausgang ins Freie (Tageslicht reicht). Bei Zweifel: Gefährdungsbeurteilung durchführen!
Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung?
Zwei verschiedene Systeme:
• Notbeleuchtung (EN 1838): Sicherheitsbeleuchtung für Evakuierung. Nur 1 lx, reicht zum Gehen. Pflicht nach ASR A2.3.
• Ersatzbeleuchtung: Ermöglicht Weiterarbeit bei Stromausfall. Normale Helligkeit (z.B. 500 lx). Freiwillig (z.B. Krankenhäuser, Rechenzentren).
Beispiel: Krankenhaus hat beides – Notbeleuchtung (1 lx) für Fluchtwege + Ersatzbeleuchtung (500 lx) für OP-Säle.
Wie lange muss die Notbeleuchtung funktionieren?
Mindestens 60 Minuten (EN 1838, ASR A2.3). Ausnahmen:
• Hochhäuser: 180 Minuten (3 Stunden)
• Krankenhäuser: 180 Minuten (Patienten können nicht schnell evakuiert werden)
• Verkaufsstätten > 2.000 m²: 60-180 Minuten (abhängig von Größe)
• Hotels: 60 Minuten (normal)
Wichtig: Betriebsdauer ohne Nachladung! Akku muss entsprechend dimensioniert sein. Regelmäßige Prüfung (jährlich Volllasttest) sicherstellt Funktion.
Was passiert, wenn die Notbeleuchtung ausfällt?
Rechtliche Folgen:
• Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 5.000€ (Verstoß gegen ASR A2.3)
• Betriebsverbot: Berufsgenossenschaft kann Betrieb untersagen
• Haftung: Bei Unfällen haftet Betreiber (zivil- und strafrechtlich)
• Versicherung: Kann Leistung verweigern bei grober Fahrlässigkeit
Pflicht des Betreibers: Sofort reparieren oder Betrieb einstellen. Notbeleuchtung ist lebenswichtig – keine Ausreden!
Zentrale oder dezentrale Notbeleuchtung – was ist besser?
Zwei Systeme:
Dezentral (Einzelbatterie):
• Jede Leuchte hat eigene Batterie
• Vorteil: Einfache Installation, ausfallsicher (eine Leuchte defekt = Rest funktioniert)
• Nachteil: Viele Batterien zu warten, teurer bei großen Anlagen
Zentral (Zentralbatterie):
• Eine große Batterie für alle Leuchten
• Vorteil: Einfache Wartung, günstiger bei > 50 Leuchten
• Nachteil: Aufwändige Installation (Kabel), bei Ausfall der Zentrale: alles dunkel
Empfehlung: Kleine Gebäude (< 50 Leuchten): dezentral. Große Gebäude: zentral.
Normen & Vorschriften
📋 Relevante Normen
Europäische Norm "Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung". Definiert Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung.
"Fluchtwege und Notausgänge". Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen. Verpflichtend für Arbeitgeber nach ArbStättV.
Ergänzung zu EN 1838: Installation, Wartung, Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung. Technische Ausführung, Stromversorgung, Dokumentation.
Baurecht der Bundesländer. Verweisen auf EN 1838 für Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser).