DIN EN 1838 – Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

🚨 Notbeleuchtung rettet Leben!

DIN EN 1838 definiert Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung bei Stromausfall. Ziel: Sichere Evakuierung von Personen, auch bei völliger Dunkelheit. Pflicht in Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten.

1 lx
Mindest-Beleuchtung Fluchtweg
60 Min
Mindest-Betriebsdauer
≤ 5s
Maximale Einschaltzeit

Arten der Notbeleuchtung

🚪

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Escape route lighting
Zweck:
Sichere Evakuierung bei Stromausfall ermöglichen
Anwendung:
Flure, Treppenhäuser, Notausgänge
Beleuchtung:
1 lx (Bodenfläche), 0,5 lx (Mittelachse)
Gleichmäßigkeit:
≥ 40:1 (max/min)
Farbwiedergabe:
Ra ≥ 40
Pflicht: Arbeitsstätten, öffentliche Gebäude
👥

Antipanikbeleuchtung

Anti-panic lighting
Zweck:
Panik vermeiden in großen Räumen
Anwendung:
Veranstaltungssäle, Kinos, Einkaufszentren
Beleuchtung:
0,5 lx (Bodenfläche)
Gleichmäßigkeit:
≥ 40:1 (max/min)
Farbwiedergabe:
Ra ≥ 40
Pflicht: Räume >60 m² für >50 Personen
⚠️

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

High risk task area lighting
Zweck:
Sichere Beendigung gefährlicher Prozesse
Anwendung:
Chemielabor, OP-Saal, Produktionsanlagen
Beleuchtung:
10% der normalen Beleuchtung, mind. 15 lx
Gleichmäßigkeit:
≥ 10:1 (max/min)
Farbwiedergabe:
Ra ≥ 40
Pflicht: Bei Gefährdung durch plötzliche Dunkelheit
💡

Ersatzbeleuchtung

Standby lighting
Zweck:
Normale Tätigkeit fortführen (optional)
Anwendung:
Krankenhäuser, Rechenzentren, Flughäfen
Beleuchtung:
Wie normale Beleuchtung
Gleichmäßigkeit:
Wie normale Beleuchtung
Farbwiedergabe:
Wie normale Beleuchtung
Pflicht: Keine Pflicht (freiwillig)

Fluchtwegbeleuchtung – Detaillierte Anforderungen

ParameterMindestwertMesshöheWichtiger Hinweis
Horizontale Beleuchtungsstärke (Boden)
≥ 1 lx
Bodenfläche (0 cm)Entlang der Mittelachse des Fluchtwegs
Minimale Beleuchtungsstärke (Mittelachse)
≥ 0,5 lx
Bodenfläche (0 cm)Gilt für den gesamten Fluchtweg
Gleichmäßigkeit (Verhältnis max/min)
≤ 40:1
-Keine zu großen Helligkeitsunterschiede
Farbwiedergabe (CRI)
≥ Ra 40
-Farben müssen erkennbar sein (Rettungszeichen)
Einschaltzeit
≤ 5 Sekunden (50% Helligkeit)
-Volle Helligkeit nach 60 Sekunden
Betriebsdauer
≥ 1 Stunde (60 Minuten)
-Bei Ausfall der Stromversorgung
Breite des beleuchteten Bereichs
Mind. so breit wie Fluchtweg
-Bei Fluchtwegen >2m: mind. 2m breit

💡 1 Lux = Wie hell ist das?

Vergleich:

  • 1 lx: Vollmondnacht (klarer Himmel)
  • 0,5 lx: Gerade noch ausreichend zum Gehen
  • 10 lx: Schwaches Kerzenlicht (1m Abstand)
  • 500 lx: Normale Bürobeleuchtung

Warum so wenig?

1 lx klingt wenig, ist aber ausreichend!
• Augen sind an Dunkelheit adaptiert (nach Stromausfall)
• Nur zum Gehen nötig, nicht zum Lesen
Gleichmäßig verteilt (keine dunklen Ecken)
Zuverlässig wichtiger als hell

Antipanikbeleuchtung – Anforderungen

RaumtypMindest-
Beleuchtung
GleichmäßigkeitMesshöheBeispielBesonderheit
Großraum (>60 m²)0,5 lx (Bodenfläche)≤ 40:1BodenflächeVeranstaltungssaal, Kino, EinkaufszentrumGilt für Räume mit >50 Personen
Fluchtweg-Zugang1 lx (Bodenfläche)≤ 40:1BodenflächeTüren zu NotausgängenÜbergang vom Raum zum Fluchtweg
Notausgangstür5 lx (Türbereich)-An der TürNotausgangstür selbstDamit Tür erkennbar ist

Rettungszeichen – Anforderungen

TypLeuchtdichteVerhältnis
weiß:grün
Min. GrößeSichtweiteEnergieHinweis
Intern beleuchtete Rettungszeichen≥ 2 cd/m² (weiße Fläche)≥ 10:1 (weiß:grün)Mind. A4 (210×297 mm)Bis 50m (bei optimalen Bedingungen)Eigene Batterie oder ZentralbatterieStandard in Deutschland
Extern beleuchtete Rettungszeichen≥ 2 cd/m² (weiße Fläche)≥ 5:1 (weiß:grün)Mind. A4 (210×297 mm)Geringer als intern beleuchtetExterne NotbeleuchtungSelten, da weniger zuverlässig
Nachleuchtende Rettungszeichen≥ 25 mcd/m² (nach 10 Min.)-Mind. A4 (210×297 mm)Nur bei guter AufladungKeine (phosphoreszierend)Nicht EN 1838 konform! Nur Ergänzung

⚠️ Nachleuchtende Zeichen: Nicht ausreichend!

Nachleuchtende (phosphoreszierende) Rettungszeichen leuchten nach, wenn sie vorher mit Licht "aufgeladen" wurden. Sie sind NICHT nach EN 1838 zugelassen als alleinige Sicherheitsbeleuchtung!

✗ Probleme:
  • Abhängig von Vorbeleuchtung (bei dauernder Dunkelheit: keine Aufladung)
  • Leuchtkraft nimmt schnell ab (nach 10 Min. nur noch 25 mcd/m²)
  • Bei Stromausfall + Dunkelheit: schnell unsichtbar
  • Nicht zuverlässig genug für Notfälle
✓ Erlaubt als:
  • Zusätzliche Kennzeichnung (ergänzend zu beleuchteten Zeichen)
  • Bodenmarkierungen (zusätzlich zu Notbeleuchtung)
  • Handläufe, Türgriffe (taktile Orientierung)

💡 Fazit: Nachleuchtend OK als Ergänzung, NICHT als Ersatz für Notbeleuchtung!

Betriebsdauer nach Gebäudetyp

GebäudetypMindest-
Betriebsdauer
RechtsgrundlageHinweis
Arbeitsstätten (normal)
60 Minuten
ASR A2.3, EN 1838Standard für Büros, Werkstätten
Versammlungsstätten
60 Minuten
EN 1838, VersammlungsstättenverordnungKino, Theater, Konzerthallen
Beherbergungsstätten (Hotels)
60 Minuten
BeherbergungsstättenverordnungHotels, Pensionen, Jugendherbergen
Hochhäuser (>22m)
180 Minuten (3 Stunden)
Musterbauordnung § 51Längere Evakuierung erforderlich
Krankenhäuser
180 Minuten (3 Stunden)
KrankenhausbauverordnungPatienten können nicht schnell evakuiert werden
Verkaufsstätten (>2000 m²)
60-180 Minuten
VerkaufsstättenverordnungAbhängig von Größe und Personenzahl

⚠️ Wichtig: Die Betriebsdauer muss ohne Nachladung erreicht werden. Akkus müssen also für 60-180 Minuten Dauerbetrieb ausgelegt sein. Regelmäßige Prüfung Pflicht!

Prüfung & Wartung

IntervallPrüfungMethodeVerantwortlichDokumentation
TäglichSichtprüfung (Kontrollleuchte)Grüne LED leuchtet = OKHauswart, HausmeisterNicht erforderlich
MonatlichFunktionsprüfung (kurz)Prüftaste drücken, Notbeleuchtung schaltet einHauswart, HausmeisterEmpfohlen (Prüfbuch)
JährlichFunktionstest (Volllast)Netzspannung trennen, 60 Min. Betrieb testenElektrofachkraftPflicht (Prüfprotokoll)
Alle 4 JahreAkkutausch (präventiv)Batterie/Akku ersetzenElektrofachkraftPflicht
Bei VerdachtLux-Messung (Beleuchtungsstärke)Luxmeter, Messung auf BodenflächeSachverständigerPflicht bei Mängeln

🔧 Prüfpflichten für Betreiber

Gesetzliche Pflichten (ASR A2.3):

  • Funktionsprüfung: Mindestens 1× jährlich (besser monatlich)
  • Volllasttest: 1× jährlich (60 Minuten Betrieb ohne Netzspannung)
  • Dokumentation: Prüfprotokoll aufbewahren (mind. 2 Jahre)
  • Mängel: Sofort beheben (Betrieb untersagen bei Gefahr)
  • Akkutausch: Präventiv alle 4 Jahre oder bei Defekt

⚠️ Bei Verstößen: Bußgeld bis 5.000€ (Ordnungswidrigkeit) oder Haftung bei Unfällen!

Häufige Fragen

Brauche ich Notbeleuchtung in meinem Büro?

Ja, wenn es eine Arbeitsstätte ist! Nach ASR A2.3(Arbeitsstättenregel) ist Sicherheitsbeleuchtung Pflicht für:
Alle Arbeitsstätten ohne ausreichendes Tageslicht
Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser)
Räume > 2.000 m² (Antipanik)
Gefährdete Arbeitsplätze (z.B. Labor, Produktion)
Ausnahmen: Kleine Büros mit Fenstern + direktem Ausgang ins Freie (Tageslicht reicht). Bei Zweifel: Gefährdungsbeurteilung durchführen!

Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung?

Zwei verschiedene Systeme:
Notbeleuchtung (EN 1838): Sicherheitsbeleuchtung für Evakuierung. Nur 1 lx, reicht zum Gehen. Pflicht nach ASR A2.3.
Ersatzbeleuchtung: Ermöglicht Weiterarbeit bei Stromausfall. Normale Helligkeit (z.B. 500 lx). Freiwillig (z.B. Krankenhäuser, Rechenzentren).
Beispiel: Krankenhaus hat beides – Notbeleuchtung (1 lx) für Fluchtwege + Ersatzbeleuchtung (500 lx) für OP-Säle.

Wie lange muss die Notbeleuchtung funktionieren?

Mindestens 60 Minuten (EN 1838, ASR A2.3). Ausnahmen:
Hochhäuser: 180 Minuten (3 Stunden)
Krankenhäuser: 180 Minuten (Patienten können nicht schnell evakuiert werden)
Verkaufsstätten > 2.000 m²: 60-180 Minuten (abhängig von Größe)
Hotels: 60 Minuten (normal)
Wichtig: Betriebsdauer ohne Nachladung! Akku muss entsprechend dimensioniert sein. Regelmäßige Prüfung (jährlich Volllasttest) sicherstellt Funktion.

Was passiert, wenn die Notbeleuchtung ausfällt?

Rechtliche Folgen:
Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis 5.000€ (Verstoß gegen ASR A2.3)
Betriebsverbot: Berufsgenossenschaft kann Betrieb untersagen
Haftung: Bei Unfällen haftet Betreiber (zivil- und strafrechtlich)
Versicherung: Kann Leistung verweigern bei grober Fahrlässigkeit
Pflicht des Betreibers: Sofort reparieren oder Betrieb einstellen. Notbeleuchtung ist lebenswichtig – keine Ausreden!

Zentrale oder dezentrale Notbeleuchtung – was ist besser?

Zwei Systeme:
Dezentral (Einzelbatterie):
• Jede Leuchte hat eigene Batterie
Vorteil: Einfache Installation, ausfallsicher (eine Leuchte defekt = Rest funktioniert)
Nachteil: Viele Batterien zu warten, teurer bei großen Anlagen
Zentral (Zentralbatterie):
• Eine große Batterie für alle Leuchten
Vorteil: Einfache Wartung, günstiger bei > 50 Leuchten
Nachteil: Aufwändige Installation (Kabel), bei Ausfall der Zentrale: alles dunkel
Empfehlung: Kleine Gebäude (< 50 Leuchten): dezentral. Große Gebäude: zentral.

Normen & Vorschriften

📋 Relevante Normen

DIN EN 1838 (2013)

Europäische Norm "Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung". Definiert Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung.

ASR A2.3 (Arbeitsstättenregel)

"Fluchtwege und Notausgänge". Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen. Verpflichtend für Arbeitgeber nach ArbStättV.

DIN VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen)

Ergänzung zu EN 1838: Installation, Wartung, Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung. Technische Ausführung, Stromversorgung, Dokumentation.

Landesbauordnungen (LBO)

Baurecht der Bundesländer. Verweisen auf EN 1838 für Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser).

Weiterführende Informationen