Förderung für Schulbeleuchtung
Zuschüsse und Programme für LED-Umrüstung
Kurzantwort
Bis zu 40% Förderung für LED-Umrüstung in Schulen möglich.
Bis 40% Zuschuss
Zinsgünstig
Zusätzlich
Förderprogramme im Überblick
| Programm | Förderquote | Voraussetzung | Antragsteller |
|---|---|---|---|
| Klimaschutzinitiative (NKI) | Bis 40% | ≥50% Energieeinsparung | Kommunen |
| KfW Kommunalkredit | Zinsgünstig | Energetische Sanierung | Kommunen |
| Bayern (Schulhausbau) | Variabel | Schulbauförderrichtlinie | Schulträger |
| NRW (progres.nrw) | Bis 50% | Energetische Maßnahme | Kommunen, Träger |
🏛️ Klimaschutzinitiative (NKI) – Details
Stand 2026: Überarbeitete Kommunalrichtlinie seit 01.11.2024 in Kraft. Antragstellung über ZUG gGmbH. Laufzeit bis 31.12.2027.
Was wird gefördert
- • LED-Innenbeleuchtung (komplette Leuchten)
- • LED-Außen- und Straßenbeleuchtung
- • Steuerungstechnik (Präsenz, Tageslicht) —zwingend erforderlich
- • Planung und Beratung
Achtung: Reiner Leuchtmitteltausch (Retrofit) istnicht förderfähig!
Voraussetzungen
- • ≥50% Energieeinsparung nachweisen
- • Einhaltung DIN EN 12464-1
- • Antragvor Maßnahmenbeginn
- • Mindestzuwendung:10.000 € (seit 2024)
- • Zweckbindung 5 Jahre
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Teilweise ja, aber mit Einschränkungen:
- •KfW-Kredit + NKI-Zuschuss: In der Regel kombinierbar, da unterschiedliche Förderarten
- •Bundes- + Landesförderung: Oft kombinierbar, solange die Gesamtförderquote 90 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
- •EU- + Bundesförderung: Für dieselbe Maßnahme grundsätzlichnicht kombinierbar (Doppelförderverbot)
Tipp: Die Förderberatung der ZUG gGmbH prüft kostenfrei die Kombinationsmöglichkeiten.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Maßnahmenbeginn! Der zeitliche Ablauf:
- •Schritt 1: Lichtplanung erstellen lassen (Ist-Analyse + Soll-Planung)
- •Schritt 2: Antrag bei ZUG gGmbH einreichen (Bearbeitungsdauer ca. 5 Monate)
- •Schritt 3: Förderbescheid abwarten — erst danach Aufträge erteilen
- •Schritt 4: Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis einreichen
Vorbereitende Planung und Beratungsleistungenvor Antragstellung sind erlaubt und ebenfalls förderfähig.
Brauche ich einen Lichtplaner?
Für die NKI-Förderung: Dringend empfohlen. Der Antrag erfordert:
- •Ist-Analyse: Aktuelle Beleuchtungsstärken und Energieverbrauch dokumentieren
- •Soll-Planung: Nachweis der ≥50 % Energieeinsparung nach DIN EN 12464-1
- •Steuerungskonzept: Präsenz- und Tageslichtsteuerung planen (zwingend für Förderung)
Qualifizierte Lichtplaner finden Sie über dieDENA-Expertenliste oder die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes. Planungskosten sind förderfähig.
Ist ein reiner LED-Leuchtmitteltausch (Retrofit) förderfähig?
Nein. Ein reiner Austausch von Leuchtmitteln (z. B. T8-Röhre gegen LED-Röhre) ist über die NKInicht förderfähig. Gefördert wird nur der Austauschkompletter Leuchten inklusive Steuerungstechnik.
Ausnahme: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen leuchtenkonforme Umrüstsätze verwendet werden.
Warum? Die Förderung zielt auf eineganzheitliche energetische Sanierung ab: neue Leuchten + Lichtmanagement (Präsenz/Tageslicht) erzielen 60–80 % Einsparung vs. nur 40–50 % bei Retrofit.